Information zur Gestaltungsraumberatung
Die Einrichtung von Gestaltungsräumen im Rahmen der Strukturreform in der Landeskirche war vor zehn Jahren ein wichtiger Schritt der Veränderung. Zur Unterstützung der Gemeinden, Gremien und Propsteien wurde damals zugesagt, dass in einem geordneten Verfahren Beratungsprozesse mit 80 % der Kosten von der Landeskirche gefördert werden können. Dieses Instrument konnte nun ein Jahrzehnt wertvolle Unterstützung bieten und hat Prozesse der Umgestaltung und der Etablierung neuer Formen der Zusammenarbeit unterstützt.
Derzeit stehen landeskirchlich Diskussionen über neue Strukturveränderungen an. Mit Blick auf zu erwartende Beschlüsse der Landessynode zu Strukturveränderungen werden vorerst keine neuen Anträge und Verfahren nach der Rundverfügung 04/2015 behandelt. An ihre Stelle wird zu gegebener Zeit etwas Neues treten.