Kirchenregierung

Kirchenregierung

Die Kirchenregierung leitet die Landeskirche, soweit nicht die anderen leitenden Organe (Landessynode, Landeskirchenamt, Landesbischof) zuständig sind. Die Aufgaben der Kirchenregierung bestehen insbesondere darin, die Oberaufsicht über alle kirchlichen Stellen in der Landeskirche zu führen sowie notwendig werdende Veränderungen zu planen und zu betreiben. Außerdem bringt die Kirchenregierung Vorlagen für Kirchengesetze in die Beratung der Landessynode ein. Sie erlässt Kirchenverordnungen und beschließt über den Kollektenplan.

Darüber hinaus wirkt die Kirchenregierung bei der Besetzung der Pfarrstellen sowie der Stellen mit allgemeinkirchlichen Aufgaben mit. Sie ernennt die Pröpstinnen und Pröpste nach deren Wahl und benennt die Mitglieder der kirchlichen Gerichte.

Die Kirchenregierung besteht aus dem Landesbischof als Vorsitzendem, einem nichtordinierten Mitglied des Landeskirchenamtes, drei nichtordinierten und zwei ordinierten Synodalen. Der Präsident der Landessynode kann nicht Mitglied der Kirchenregierung sein, hat aber das Recht, an den Sitzungen beratend teilzunehmen.