• Studiensemester / Studienzeit

Studiensemester und Studienzeiten

 

Als ein mögliches Fortbildungsformat fördert die Kirchliche Personalförderung Studiensemester (in der Regel für Pfarrerinnen und Pfarrer).

Pfarrer und Pfarrerinnen, die schon auf einige Erfahrung und Dienstzeiten zurückblicken können, nehmen in dem Zeitraum von einem Semester mit einem selbst geplanten und konzipierten Studienprogramm an ausgewählten Vorlesungen und Seminaren einer Theologischen Fakultät teil. Sie benennen dazu eine thematische Schwerpunktsetzung, die im Bezug zu der jetzigen oder einer geplanten beruflichen Tätigkeit steht oder von Bedeutung für die Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit sein kann. Wenn es die thematische Schwerpunktsetzung verlangt, können auch Angebote anderer Fakultäten einbezogen werden.

Natürlich bedarf eine solche längere Fortbildungszeit einer sorgfältigen Vorbereitung, um den eigenen Fokus, den Studienort, Fragen der Dienstbefreiung und Vertretung usw. mit der Dienstelle (Kirchengemeinde oder allgemeinkirchlicher Dienst, Spezialseelsorge etc.) zu klären. Wir rechnen in der Regel mit ca. 9 Monaten vor Beginn des Studiensemesters.

Inspiriert von Regelungen in anderen Landeskirchen wurde unsere Fördermöglichkeit nun auch auf andere Formate ausgedehnt, die als Studienzeit bezeichnet werden. Studienzeiten können auch von anderen Berufsgruppen wahrgenommen werden. So war es für zwei Personen möglich, sehr unterschiedliche Formen eines Pilgerwegs zu gehen und Aspekte der Thematik im Kontakt mit Universitäten auch theoretisch noch weiter zu verfolgen. Solche Modelle sind jeweils in Beratung mit der Kirchlichen Personalförderung auf den Einzelfall hin zu entwickeln. Generell werden die Fördermöglichkeiten für Studiensemester analog auch auf solche Projekte angewandt.


Voraussetzungen für die Durchführung

Frühestens nach zehn Dienstjahren kann ein Studiensemester unter Gewährung von Dienstbefreiung und Fortzahlung der Bezüge gewährt werden.

Die Genehmigung erteilt die Leitung des Personalreferats nach Befürwortung durch die Kirchliche Personalförderung. In der Genehmigung sind der Zeitraum und Vertretungsregelungen festgelegt. Sämtliche Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind von dem Pfarrer oder der Pfarrerin selbst zu tragen. Die Landeskirche unterstützt ein Studiensemester aus Mitteln der Personalförderung: übernommen werden der Semesterbeitrag sowie Fahrtkosten nach den üblichen Grundsätzen für eine An- und Abreise zum Studienort und zwei Heimfahrten im Semester. Unterstützung für Kosten im öffentlichen Nahverkehr am Studienort kann gewährt werden.


Schritte zur Beantragung

Für die Vorbereitung eines Studiensemesters ist ausreichend Vorlauf einzuplanen. Sie erfordert die Festlegung eines thematischen Schwerpunkts, eines Studienplans und der Fakultät. Ein beratendes Vorgespräch mit der Personalförderung und der Leitung des Personalreferats ist darüber zu führen. Der zuständige Propst/ die zuständige Pröpstin sollte das Vorhaben befürworten.

Der Kirchenvorstand/ die Dienststelle sollte in der Regel ein Jahr vorher über das Vorhaben informiert werden. Es ist eine geeignete Vertretungsregelung zu organisieren. Der Antrag auf Durchführung eines Studiensemesters ist unter Vorlage aller notwendigen Planungsunterlagen und nach Festlegung eines thematischen Schwerpunkts mindestens 9 Monate vor Beginn des Studiensemesters zu stellen.

Nach Abschluss des Studiensemesters ist innerhalb von vier Wochen ein schriftlicher Bericht auf dem Dienstweg in zwei Exemplaren der Personalförderung und dem Personalreferat vorzulegen. Es gibt für diesen Bericht keine weiteren formalen Vorgaben. In der Regel wird er in digitaler Form auch auf der Internetpräsenz der Personalförderung eingestellt.  

Ein mündlicher Bericht im Pfarrkonvent sollte nach Absprache mit der Pfarrkonventsleitung erfolgen. Der persönliche Gewinn an Erkenntnissen, Erfahrungen und Reflexionsmöglichkeiten der eigenen Arbeit aus einer Zeit des Abstands heraus ist oft beträchtlich. Aber die Förderung als Fortbildung geschieht, weil die Landeskirche sich auch einen positiv in den Dienst und das Alltagsumfeld ausstrahlenden Effekt verspricht: mit neuer Energie, mit durchdachten Positionen, mit neuen Erkenntnissen aus aktueller Lehre und Forschung usw. kehrt jemand aus dem Studiensemester oder solch einer Studienzeit wieder und soll andere teilhaben.