
Aufgaben
Aufgaben des Gesamtausschuss
Dem Gesamtausschuss [...aller Mitarbeitervertretungen...] sind insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:
- Beratung, Unterstützung und Information der Mitarbeitervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitervertretungen sowie der Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen
- Mitwirkung bei der Bildung der [Schiedsstellen] /des Kirchengerichtes
- Erörterung mitarbeitervertretungsrechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung
Weitere Informationen enthält die Verwaltungsanordnung (Rechtsammlung RS 433) über den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig.