Aufgaben

Aufgaben des Gesamtausschuss

Dem Gesamtausschuss [...aller Mitarbeitervertretungen...] sind insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:

  • Beratung, Unterstützung und Information der Mitarbeitervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten
  • Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitervertretungen sowie der Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen
  • Mitwirkung bei der Bildung der [Schiedsstellen] /des Kirchengerichtes
  • Erörterung mitarbeitervertretungsrechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung
     

Weitere Informationen enthält die Verwaltungsanordnung (Rechtsammlung RS 433) über den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig.

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