
Beratung
Das Pastoralkolleg und die Fort- und Weiterbildung sind mit der Bearbeitung von Anträgen zur Gestaltungsraumberatung beauftragt. Beratungsprozesse, die bereits vor Erlass der Rundverfügung begonnen wurden, müssen nicht neu beantragt werden. Sie sollten dem Pastoralkolleg durch Übermittlung einer Kopie des Beratungskontrakts zur Kenntnis gegeben werden.