
Mitarbeitervertretung
Gesamtausschuss
Nach dem Mitarbeitergesetz ist ein Gesamtausschuss aller Mitarbeitervertretungen (MAV) gebildet worden. Er ist Ansprechpartner für die einzelnen Mitarbeitervertretungen und nicht direkter Ansprechpartner für Einzelpersonen. Der Gesamtausschuss versucht allerdings, auch in solchen Fällen für Lösungen einzutreten, da nicht alle Mitarbeiter auf Grund der Anzahl der Beschäftigten in den einzelnen Rechtsträgern (z.B. eine einzelne Kirchengemeinde) durch eine MAV vertreten ist. Eine funktionierende Dienstgemeinschaft braucht jeweils ein Gegenüber. Der Gesamtausschuss vertritt knapp 50 Mitarbeitervertretungen und besteht aus fünf Personen, die jeweils einer Mitarbeitervertretung vorsitzen.
Gesamtausschuss und "Dritter Weg"
Der Gesamtausschuss ist nicht in der Arbeitsrechlichten Kommission (ADK) vertreten. Die tarifrechtliche Seite zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter wird beim Anstellungsträger im "Dritten Weg" geregelt. Die Kommission tagt mit 18 Personen in Hannover und wird je zur Hälfte durch die Mitarbeiterverbände und Arbeitgeberseite besetzt, der Vorsitz wechselt. Die Mitarbeiterverbände, die über die Übernahmen der Tarifverträge der Länder (TV-L) und über die Dienstvertragsordnung (DVO) sprechen, sind separat organisiert.
Vertreter des Arbeitnehmerbüros sind:
Die Verbände der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VkM) e.V.
vkm-Braunschweig, vkm-Oldenburg, vkm-Hannover, sowie
die Kirchengewerkschaft
KG Niedersachsen und
KG Weser-Ems
Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.