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Diakonengesetz
In der Landeskirche Braunschweig gilt das Kirchengesetz über die Ausbildung und den Dienst der Diakone und Diakoninnen (Diakonengesetz - DiakG) vom 17. November 2012. Es wurde von der Landessynode beschlossen. Den Wortlaut finden Sie in der Rechtssammlung der Landeskirche:
Diakonengesetz.
Die Durchführung regelt die Kirchenverordnung zur Ausführung des Diakonengesetzes (DiakG) vom 13. Dezember 2012, veröffentlicht im Amtsblatt, 126 Jahrgang, S. 13ff.
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