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Jahre lebendige Geschichte der Braunschweiger Landeskirche
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1947-1965
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Landesbischof Martin Erdmann. 1945 auf Vorschlag des Pfarrernotbunds in die Kirchenregierung berufen und 1946 zum Kirchenpräsidenten gewählt, wurde Erdmann 1947 Landesbischof.
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1945-1950
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Durch den Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen wächst die Landeskirche von 459.000 auf 700.000 Mitglieder an. Damit wachsen die Sorgen und Nöte, um die sich die Kirche und das von ihr getragene Hilfswerk kümmern. Es tritt aber auch eine Belebung des kirchlichen Lebens ein. Ein Viertel der Pfarrerschaft sind Ostpfarrer".
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1948
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Gründung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) unter Beteiligung der Landeskirche, Annahme der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) durch den Landeskirchentag.
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1950
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Einführung des Evangelischen Kirchengesangbuchs, das nur noch einen kleinen braunschweigischen Anhang enthält. Auch die braunschweigische Gottesdienstordnung weicht ab 1960 der gesamtkirchlichen Agende.
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1955
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Der Loccumer Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Landeskirchen regelt das Zusammenleben von Staat und Kirche und sichert den Landeskirchen viele Rechte im öffentlichen Leben. Das Kirchensteuersystem ermöglicht es der Landeskirche in den Jahren des Wirtschaftswunders, die Kriegszerstörungen zu beseitigen und neue Kirchen für die neu entstehenden Vorstädte zu bauen.
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1965-1982
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Landesbischof Dr. Gerhard Heintze. Er fördert die Reform der Landeskirche durch die Zulassung von Frauen zum Geistlichen Amt, durch ein neues Kirchenvorstandswahlrecht mit Herabsetzung des Wahlalters und durch eine neue Verfassung.
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1968
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Pastorinnengesetz. Frauen werden in das Pfarramt ordiniert.
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