
MAV-Wahlen 2021
GAMAV - MAV Treffen in 2020 unter Corona nicht möglich
"Aufgrund der momentanen Situation sind wir als Mitarbeitervertretungen, insbesondere im Bezug auf die anstehenden Wahlen der Mitarbeitervertretungen in 2021 gefordert.
Die Wahlen müssen gut vorbereitet sein. Kandidaten müssen gefunden werden, um eine gut arbeitsfähige Mitarbeitervertretung wählen zu können. Dies alles setzt einen Wahlvorstand voraus, der die Vorarbeiten und Durchführung der Wahl übernimmt. Auch hierfür müssen geeignete Kandidaten und Kandidatinnen gefunden werden. Kolleginnen und Kollegen, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen, benötigen Unterstützung.
Wir vom Gesamtausschuss sehen hier u. a. unsere Aufgaben. Der Wahlvorstand sollte ausreichende Informationen in Form einer Schulung durch den Gesamtausschuss erhalten. Die bestehenden Mitarbeitervertretungen brauchen Unterstützung, die wir ebenfalls gerne vom Gesamtausschuss gewähren.
Leider hat uns Covid-19 einen kräftigen Strich durch die Planungen gemacht.
Die Fortbildungen können leider nicht, wie geplant stattfinden. Trotzdem möchten wir alle an der Wahl Beteiligten gerne unterstützen und bitten darum, dass Sie sich/Ihr Euch mit allen Fragen an uns wendet.
Wir sprechen gerne mit Euch/Ihnen über die bestehenden Unsicherheiten und geben Antworten auf Fragen. Im anschließenden Text und unter dem Punkt Arbeitshilfen zur Wahl findet Ihr/finden Sie einige Informationen und Unterlagen, die schon sehr hilfreich sein könnten.
Sollte das jedoch nicht ausreichen…. scheut Euch/scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen. Wir helfen gerne weiter."
Für den Gesamtausschuss: Heike Rottlender
Mitarbeitervertreter-Wahlen 2021
Nach der Verlängerung der Amtszeit der augenblicklich amtierenden Mitarbeitervertretungen um ein Jahr aufgrund der Übernahme des MVG-EKD stehen 2021 die Neuwahlen der Mitarbeitervertretungen an. Für diese Wahlen findet nun die Wahlordnung des MVG-EKD (RS 434) Anwendung. Einige wenige Regelungen zur Wahl finden sich auch im MVG-EKD (RS 432) und MVG-EKD-AnwG (RS 432.1, Anwendungsgesetz der Landeskirche).
Die Amtszeit der augenblicklich amtierenden Mitarbeitervertretungen endet zum 30. April 2021 mit einem Jahr Verlängerung. Diese einmalige, fünfjährige Amtszeit ist dem Umstand des gesetzlichen Willens der Synode eines Wechsels vom veraltetem Recht der Konföderation (MVG-K) hin zum Recht des Mitarbeitervertretungsrechtes der EKD (MVG-EKD) im November 2019 geschuldet.
Nur, wenn eine Mitarbeitervertretung zum 1. Mai 2021 noch nicht ein Jahr im Amt ist (ggfs. bei Neubildung durch Rechtsträgerwechsel oder Neuwahlen in 2020), gibt es keine Neuwahlen und die bestehende Mitarbeitervertretung bleibt im Amt.
Normalerweise würde der Wahlvorstand in einer Mitarbeiterversammlung gebildet werden. Diese würde ab Oktober 2020 stattfinden, da die Wahlen zur Mitarbeitervertretung spätestens 3 Monate nach Bildung des Wahlvorstands in der Zeit vom 01. Januar bis 30. April 2021 durchzuführen sind. Bei den meisten wird wohl aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie keine Mitarbeiterversammlung stattfinden können. Der Rat der EKD hat am 9. Oktober 2020 eine Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum MVG-EKD beschlossen, um die Neuwahlen zur Mitarbeitervertretung auch im Zeichen der Corona-Pandemie sicherzustellen. Wichtigste Regelung: Die Wahlvorstände müssen nicht in einer Mitarbeiterversammlung gewählt, sondern können durch die MAV bestimmt werden.
Näheres hierzu sowie den weiteren Änderungen der Wahlordnung und der grundsätzlichen Durchführung der Neuwahlen ist in einem Leitfaden zur Durchführung der Wahlen zur Mitarbeitervertretung zusammengefasst. Dieser wird uns freundlicherweise durch den Gesamtausschuss der LK Hannover zur Verfügung gestellt. Außerdem stehen diverse Musterschreiben und weitere Unterlagen zum Download zur Verfügung. Die Arbeitshilfen wurden vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Landeskirche Hannover erarbeitet.