
Landessynode
Die Landessynode wählt den Landesbischof oder die Landesbischöfin, die Oberlandeskirchenrätinnen und - räte und die Mitglieder der Kirchenregierung. Ihre Verhandlungen sind öffentlich. Die Synodalen sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und dürfen wegen einer Äußerung als Synodale nicht zur Rechenschaft gezogen oder benachteiligt werden.
Darüber hinaus entsendet die Landessynode Mitglieder in andere Synoden - etwa der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Die Synode kann über alle Angelegenheiten der Landeskirche beraten und sich mit Kundgebungen an die Gemeinden wenden. (Foto: Agentur Hübner)
XIII. Landessynode
Die Landessynode wird alle sechs Jahre zum 1. Januar neu gebildet. Die Amtszeit der XIII. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig endet am 31. Dezember 2025. Ihr gehören 46 Mitglieder an; 39 Personen wurden von den zwölf Propsteisynoden gewählt, sieben Personen wurden von der Kirchenregierung berufen. Die Landessynode besteht zu zwei Dritteln aus nicht ordinierten und zu einem Drittel aus ordinierten Kirchenmitgliedern.