
Familienforschung
Die im Zuge der Reformation des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel nach Vorschrift der Kirchenordnung von 1569 eingeführten Kirchenbücher liegen heute an verschiedenen Orten:
- im Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Staatsarchiv Wolfenbüttel: älteste Kirchenbücher bis 1814
- im Landeskirchlichen Archiv Wolfenbüttel: Originalkirchenbücher der braunschweigischen Lande ab 1815 bis ins 20. Jahrhundert (teilweise auch Digitalisate; aus dem ehemaligen Landkreis Goslar Mikrofiches und Digitalisate aller älteren Kirchenbücher, zum Teil Originale, auch aus der Zeit vor 1815)
- in den Kirchengemeinden: Nicht abgegebene ältere und laufende Kirchenbücher
- im Stadtarchiv Braunschweig: ältere Kirchenbücher der Stadt Braunschweig bis 1830
Was Sie wissen sollten
Die Familienforschung unterliegt in unserer Region den Vorschriften der Kirchenbuchordnung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig sowie der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung der Landeskirche und denjenigen der übrigen genannten Archive. Kirchenbücher unterliegen wie alle kirchlichen Archivalien den Sperrfristen des Archivgesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen vom 26. Februar 1999 (§ 7) . Sie dürfen daher frühestens 30 Jahre nach Abschluss des Bandes benutzt werden und wenn die darin genannten Personen seit mindestens 10 Jahren verstorben sind. Sind die Sterbedaten nicht ermittelbar, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt.
Es gibt für das Gebiet der Landeskirche Braunschweig keine überregionalen Familien- oder Namensregister. Eine Personenrecherche muss daher ortsbezogen erfolgen. Es ist unbedingt erforderlich, den Herkunftsort der gesuchten Person mitzuteilen, möglichst mit weiteren Angaben (z.B. Landkreis). Die Angabe "Brunswick" in Auswanderungsunterlagen kann neben der Stadt Braunschweig auch das Herzogtum Braunschweig meinen! Für eine Recherche in Kirchenbüchern wäre diese Angabe zu ungenau und muss präzisiert werden. Für die Suche in Orten mit mehreren Kirchengemeinden sind Adressmitteilungen, wenn vorhanden, hilfreich.
Sofern die gesuchten Orte außerhalb der Zuständigkeit des Landeskirchlichen Archivs liegen, leisten wir gern Hilfestellung beim Auffinden der richtigen Stelle.
Bedenken Sie bitte, dass die Arbeit an den Kirchenbüchern/Mikrofichen gewisse Kenntnisse älterer Handschriften erfordert. Lesehilfe können wir Ihnen nur in begrenztem Umfang anbieten.
Weitere Hilfsmittel wie Ortslexika und Handbücher zur Entschlüsselung von historischen Abkürzungen, Datierungen und sonstigen genealogischen Fachbegriffen stehen im Archiv bereit.
Sofern Digitalisate der Kirchenbücher vorhanden sind, können Sie diese im Lesesaal am Bildschirm oder über das kostenpflichtige Kirchenbuchportal Archion der evangelischen Kirchenarchive einsehen.
Was wir brauchen
Bei jeder Anfrage, auch per E-Mail oder Fax, ist unbedingt Ihre vollständige postalische Adresse anzugeben (möglichst mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen).
Bitte formulieren Sie Ihre Fragen möglichst konkret unter Angabe der gesuchten Daten bestimmter Personen und Mitteilung der Ihnen bereits bekannten Informationen. Ganze Ahnenreihen können wir nicht bearbeiten. Arbeiten Sie deshalb mit Rechercheetappen.
Gerne dürfen Sie ein Recherchelimit angeben.