Schutzkonzepte

Zentrales Element der Präventionsstrategie ist die Entwicklung von Schutzkonzepten. Ein Schutzkonzept gibt Orientierung innerhalb einer Kirchengemeinde oder Einrichtung und fördert die Handlungssicherheit aller Mitarbeitenden zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Durch die Erstellung eines Schutzkonzeptes macht eine Gemeinde deutlich, dass der Schutz aller Menschen im kirchlichen Kontext ein wichtiges Anliegen ist. Die Wirksamkeit von Schutzkonzepten ist in hohem Maße davon abhängig, wie diese im Alltag und in der Berufspraxis tatsächlich gelebt werden.

Grundlage für die Erstellung von Schutzkonzepten bei allen kirchlichen Rechtsträgern sind das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vom 6. Mai 2022 und das Rahmenschutzkonzept vom 14. Februar 2024, das auf Grundlage des Gesetzes erarbeitet wurde.

In der Folge müssen in allen Kirchengemeinden und Gestaltungsräumen, Propsteien, Einrichtungen und Dienststellen Schutzkonzepte entwickelt werden. Verantwortlich für die Umsetzungen sind die jeweiligen Leitungspersonen sowie die Leitungsgremien. In den Kirchengemeinden sind der Kirchenvorstand und die Pfarrerin oder der Pfarrer verantwortlich, ein Schutzkonzept zu entwickeln.

Die Fachstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung unterstützt alle kirchlichen Rechtsträger bei der Erstellung von Schutzkonzepten durch Infoveranstaltungen, Begleitung der Arbeitsgruppen vor Ort und Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zur Erstellung von Schutzkonzepten.