
Aufarbeitung
Die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt hat verschiedene Schwerpunkte:
- individuelle Aufarbeitung für einzelne Betroffene durch die unabhängige Niedersächsische Anerkennungskommission. Dabei geht es unter anderem um Anerkennungsleistungen angesichts erlittenenen Leids angesichts von Fällen, die lange zurückliegen;
- wissenschaftliche Aufarbeitung, zum Beispiel durch die bundesweite ForuM-Studie oder regionale und organisationsbezogene Einzelstudien;
- institutionelle Aufarbeitung, zum Beispiel durch die Prüfung vorhandener Präventionsmaßnahmen, die Entwicklung von Schutzkonzepten sowie durch die Mitwirkung in regionalen Aufarbeitungskommissionen;
- Aufarbeitung von Vorfällen in einzelnen Kirchengemeinden, Dienststellen oder Einrichtungen.
Dabei wird zwischen Nachsorge und Aufarbeitung unterschieden. Spätestens nach Abschluss der akuten Phase einer Fallbearbeitung oder Krisenintervention richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Nachsorge. Betroffenen und anderweitig beteiligten Personen wird juristische Beratung, Seelsorge und therapeutische Begleitung angeboten.
Einrichtungen, in denen sexualisierte Gewalt oder grenzverletzendes Fehlverhalten stattgefunden hat, sind zum Teil starken Belastungen ausgesetzt, die gegebenenfalls Supervision, ein Mediationsverfahren, Organisationsentwicklungsmaßnahmen oder weitere fachliche Begleitung erfordern.