
Strukturreform
Informationen zu den Planungsgrundlagen
Im Mai 2015 hat die Landessynode ein Kirchengesetz zur Umsetzung der Struktur- und Gemeindepfarrstellenplanung beschlossen. Die Verteilung der Pfarrstellen auf die Propsteien erfolgt seitdem anhand der Parameter "Gemeindegliederzahl" und "Fläche" mit einer Gewichtung von 65 Prozent zu 35 Prozent.
Die Propsteien erhielten die Aufgabe, diese Pfarrstellen auf Gestaltungsräume aufzuteilen. Gestaltungsräume sind Regionen oder Gebiete, die auf Grund geographischer Lage, kommunaler Grenzen, bisheriger Kooperationen von dort liegenden Kirchengemeinden oder/und anderer Faktoren eine sinnvolle regionale Planungsgröße darstellen.
Über die künftige rechtliche und organisatorische Form innerhalb des Gestaltungsraumes haben die Kirchengemeinden gemeinsam entschieden und konnten dabei zwischen drei Organisationsformen wählen: Pfarrverband, Einheitsgemeinde oder Kirchengemeindeverband. In den 12 Propsteien der Landeskirche bestehen 45 Gestaltungsräume, von denen 43 in einer Rechtsform organisiert sind.
Mit der Festlegung der Zielzahlen 2026 im November 2021 erfolgt eine weitere Reduzierung der Gemeindepfarrstellen. Bis Mitte Oktober 2022 sind die Propsteisynoden aufgefordert, eine neue Struktur-und Pfarrstellenplanung unter Berücksichtigung der neuen Zahlen zu beschließen.