Fortbildung

Online-Schulung Erweiterte Kameralistik - Einführung auf Ebene der kirchlichen Rechtsträger

Zielgruppe: Geschäftsführende Pfarrpersonen und Kirchenvorstände

Mi.
08.
Oktober
2025
Beginn
17:00
Kirchliche Personalförderung - Fort- und Weiterbildung
Termin:
08. Oktober 2025 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Organisation:
Kirchliche Personalförderung - Fort- und Weiterbildung
Zielgruppen:
Kirchenvorsteher, Pfarrpersonen
Ort:
Landeskirchenamt, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1, 38300 Wolfenbüttel
Max. Teilnehmerzahl:
50
Informationen unter:
05331 802 256 - Jonas Babke

Spätestens zum 01.01.2027 müssen alle kirchlichen Rechtsträger in der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig eine Eröffnungsbilanz aufgestellt haben und damit in die Erweiterte Kameralistik starten.

Grundsätzlich soll die Erweiterte Kameralistik dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch eines Haushaltsjahres vollständig zu erfassen. Die "klassische" Kameralistik bildet nicht den Werteverzehr (Verschleiß) des kirchlichen Sachanlagevermögens ab. Die künftige Belastung kommender Generationen soll vermieden werden. Erweitert wird die "klassische" Kameralistik vor allem um die vollständige Darstellung des kirchlichen Vermögens und der Schulden durch die Aufstellung einer Bilanz.

In dieser Schulungsveranstaltung möchten wir Sie über die wesentlichen Veränderungen informieren und die Auswirkungen auf die kirchlichen Haushalte erläutern. 

  • Jonas Babke, Sebastian Seebauer (Referenten)